G. Das Migrationsamt verzichtete mit Eingabe vom 13. Juli 2021 auf eine Vernehmlassung und beantragte unter Verweis auf seine Verfügung vom 9. Oktober 2020 und die Akten die Abweisung des Rekurses (act. 20). Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 4/11 Erwägungen