13) als auch das Bundesgericht mit Urteil vom 5. Mai 2021 (2D_18/2021, act. 16) schützten diese Verfügung und wiesen die entsprechenden Beschwerden des Rekurrenten ab. Der am 9. Juni 2021 erneut erhobene Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wurde in der Folge fristgemäss bezahlt.