Eventualiter sei die Verfügung aufzuheben und der Rekurrent vorläufig aufzunehmen bzw. die Vorinstanz anzuweisen, beim SEM die vorläufige Aufnahme des Rekurrenten zu beantragen. Gleichzeitig wurde um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung ersucht. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass