Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/11 länderinnen und Ausländer und über die Integration (SR 142.20; abgekürzt AIG) schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 40 Tagen und einer Busse von Fr. 300.– verurteilt (act. 10.1).