Das Sicherheitsund Justizdepartement (SJD) wies den dagegen erhobenen Rekurs ab (Verfahren RDRM.2017.68). Nachdem A.__ die Beschwerdefrist an das Verwaltungsgericht verpasst hatte und die Fristwiederherstellung sowohl durch das Verwaltungsgericht (Entscheid B 2019/67 vom 28. Juni 2019) als auch durch das Bundesgericht (Urteil 2C_764/2019 vom 4. Februar 2020) abgelehnt wurde, erwuchs die Verfügung des Migrationsamtes in Rechtskraft.