Zwar hat er verschiedene Arbeitstätigkeiten aufgenommen, jedoch konnte er keine Stelle besonders lange behalten. Auch war er über längere Zeit arbeitslos. Zudem spricht der Rekurrent anscheinend kaum Deutsch, sowohl im Scheidungsverfahren als auch im Kontakt mit seiner Rechtsvertretung war jeweils ein Dolmetscher nötig. Es ist davon auszugehen, dass der