Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 13/16 (Akten Ehescheidung, act. 13). Auch die Ehefrau teilt im Rahmen des Scheidungsverfahren zunächst persönlich und sodann durch ihre Rechtsvertretung mit, dass das Kind nicht vom Rekurrenten sei und er dies wisse (Akten Ehescheidung, act. 20, 42).