b) C.___ lebt unbestrittenermassen unter der faktischen Obhut der Mutter. Gemäss eigenen Aussagen des Rekurrenten sei er bereits vor der Geburt von C.___, im Oktober 2017, nach Y.___ gezogen und habe sodann ein Jahr dort gewohnt (Akten Ehescheidung, act. 36). Dies spricht bereits klar gegen eine affektive Beziehung.