Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/16 den Kontoauszügen des Jahres 2019, abgesehen von drei einzelnen Tagen auch seine Freizeit anscheinend nie mit seiner Ehegattin verbracht. Hinzu kommt, dass der Rekurrent im September 2019 arbeitslos geworden ist (vgl. Aussagen des Rekurrenten an der Scheidungsverhandlung [Akten Ehescheidung, act. 36], sowie die in den Kontobewegungen 2019 [Akten Ehescheidung, act.