Dies zeigt sich auch in den im Rahmen des Scheidungsverfahrens gemachten Eingaben. Zudem leben die Ehegatten spätestens seit Oktober 2017 getrennt, weshalb auch die Vermutung nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung greift, wonach die Ehe nach über einem Jahr Trennung als endgültig gescheitert angesehen wird. Ein Eheschutzoder Scheidungsurteil braucht nicht abgewartet zu werden.