41). Am 19. Februar 2021 wurde sodann das Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen zurückgezogen und das Gericht ersucht, das Scheidungsverfahren fortzusetzen (Akten Ehescheidung, act. 53). Mit Eingabe vom 17. April 2021 erklärte der Rekurrent wiederum seinen Widerspruch, die Ehe zu scheiden (Akten Ehescheidung, act. 64). Ungeachtet der widersprüchlichen Angaben zum Scheidungswille des Rekurrenten ist vorliegend die Ehe endgültig erloschen.