gg) Insgesamt sind die Angaben des Rekurrenten sowie seiner Ehegattin zur gelebten Ehegemeinschaft inkonsistent. Es fällt aber auf, dass die einzigen Anhaltspunkte, welche überhaupt auf eine Wiedervereinigung der Ehegatten schliessen könnte, die schriftlichen Mitteilungen sind, welche jeweils kurz vor dem Antrag um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erfolgten.