Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/16 bezieht sich dabei auf eine telefonische Mitteilung der Ehefrau an das Migrationsamt, wonach die Ehegatten wieder zusammen seien, der Rekurrent jedoch jobbedingt in Y.___ wohnen würde und dies vorerst auch so bleiben solle (Vorakten, S. 305). Demgegenüber ist den Akten folgendes zu entnehmen: