Im Oktober 2017 ging sodann wiederum von der Ehefrau eine Mutationsmeldung ein, wonach die Ehegatten getrennt lebend seien (Vorakten, S. 288). Auch im Rahmen der Scheidungsverhandlung teilte der Rekurrent mit, dass die Ehegatten sich im Oktober 2017 getrennt haben und ein Jahr getrennt gelebt haben (Akten Ehescheidung, act. 36).