Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 6/16 stehen würde (Vorakten, S. 247). Am 11. April 2017 brachte der Rekurrent vor, dass ein Missverständnis zwischen ihm und seiner Ehefrau vorgelegen habe und sie in Zukunft wiederzusammen leben wollen (Vorakten, S. 256). Auch die Ehefrau teilte am 8. Juni 2017 mit, dass die Ehegatten wieder zusammenleben würden (Vorakten, S. 272).