bb) Die Ehegattin teilte am 30. Januar 2017 telefonisch mit, dass sie vom Rekurrenten getrennt lebe und er zu seinem Vater nach Y.___ gezogen sei (Vorakten, S. 234). Der Rekurrent bestätigte daraufhin gegenüber dem Migrationsamt mit Schreiben vom 8. März 2021, dass die Ehegatten seit Ende September 2016 getrennt lebend seien und aufseiten der Ehefrau keine Absicht auf Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft be-