Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 4/16 gemeinsame Kind, eine Ausreise von A.___ sei indes auch verhältnismässig, wenn er rechtlich noch als Vater von C.___ gelte. Vom Rekurrenten, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. Valentin Brunner, Frauenfeld, ist innert Frist keine Stellungnahme zur Vernehmlassung eingegangen.