F. Das Migrationsamt beantragte in der Vernehmlassung vom 4. März 2021 die Abweisung der Verfügung und verwies zur Begründung hauptsächlich auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids. Ergänzend führte es aus, die zeitlichen Perioden des angeblichen Zusammenlebens und der Trennungen erscheinen unglaubhaft. Die angebliche Tochter C.___ sei gemäss übereinstimmender Aussagen der Ehegatten nicht das