Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, dass die Ehe mit ernsthaften Heiratsabsichten geschlossen wurde, seit der Heirat jedoch Eheschwierigkeiten bestehen würden. Die Summe des Zusammenlebens der Ehegatten würde drei Jahre und einen Monat ergeben.