D. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2020 erhob A.___, damals noch vertreten durch Rechtsanwältin MLaw Eva Maria König, Frauenfeld, Rekurs gegen die Verfügung des Migrationsamtes und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und es sei dem Rekurrenten die Aufenthaltsbewilligung bis 11. Februar 2022 zu verlängern. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.