Zur Begründung führte es im Wesentlichen an, die Ehe bestehe nur noch formell und werde nur noch aufrechterhalten, um ausländerrechtliche Ansprüche nicht untergehen zu lassen. Die Führung einer Lebensgemeinschaft sei weder beabsichtigt noch nach objektiven Umständen zu erwarten. Die Berufung auf eine solche Ehe erweise sich deshalb als rechtsmissbräuchlich. Die Voraussetzung der drei Jahre gelebten Ehegemeinschaft erfülle A.___ nachweislich