C. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verlängerte das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung von A.___ mit Verfügung vom 9. Oktober 2020 nicht mehr und wies ihn an, die Schweiz innert 60 Tagen nach Rechtskraft der Verfügung zu verlassen. Zur Begründung führte es im Wesentlichen an, die Ehe bestehe nur noch formell und werde nur noch aufrechterhalten, um ausländerrechtliche Ansprüche nicht untergehen zu lassen.