Auf Anfrage teilte auch A.___ mit Schreiben vom 8. März 2017 mit, die Ehegatten seien seit Ende September 2016 getrennt lebend, die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft kam vonseiten der Ehefrau und es würden ihrerseits auch keine Absichten einer Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft bestehen (Vorakten, S. 234, 247).