Es besteht kein wichtiger Grund zum Verbleib in der Schweiz, da zum während der Ehe geborene Kind keine enge Beziehung in affektiver und finanzieller Hinsicht besteht. Ob das Kind überhaupt die Tochter des Re-kurrenten ist, woran erhebliche Zweifel bestehen, kann deshalb offen bleiben. Abweisung des Rekurses. Den Entscheid SJD RDRM.2020.122 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/17 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 28. Juni 2021