Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/9 kurzer Zeit in der Schweiz aufhalten und die Voraussetzungen eines weiteren Verbleibs in der Schweiz nicht mehr erfüllen, das Land wieder verlassen. Das öffentliche Interesse an der Rückkehr des Rekurrenten in sein Heimatland übersteigt dessen privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz deshalb klar.