c) Der Rekurrent weist ferner darauf hin, dass er in der Schweiz bestens integriert sei. Er arbeite bei der E.___ AG und könne sich gut auf Deutsch verständigen. Seine soziale Wiedereingliederung im Heimatland sei dahingegen stark gefährdet, da er zu seinem Heimatland seit rund zehn Jahren keine Beziehung mehr pflege und dort folglich über kein familiäres oder soziales Netz verfüge.