Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 3/9 b) Der Rekurrent erhielt nach der Eheschliessung mit der in der Schweiz niedergelassene Landsfrau B.___ am 4. Oktober 2019 eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Am 9. Juni 2020 wurde die Ehe geschieden.