HSG Nicole Nobs, Rechtsanwältin, St.Gallen, gegen die Verfügung des Migrationsamtes Rekurs und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und auf den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung sowie auf die Wegweisung seien zu verzichten. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass die Trennung der Ehegatten aufgrund wiederholter Handgreiflichkeiten seitens der Ehefrau erfolgt sei. Seither wohne er in einem gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter, C.___, und seinem jüngeren