SJD RDRM.2020.113 Art. 50 AIG / Art. 8 EMRK und Art. 13 BV. Abweisung Rekurs gegen den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung des 26-jährigen Rekurrenten, dem aufgrund seiner Heirat im Oktober 2019 mit der in der Schweiz niedergelassenen Landesfrau die Aufenthaltsbe-willigung erteilt wurde. Bereits im Dezember 2019 trennte sich das Ehepaar und liess sich im Juni 2020 scheiden. In der Folge lebte der Rekurrent bei seiner Mutter und seinem jüngeren Bruder, welche sich ebenfalls in der Schweiz aufhalten.