2. A.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. Sie wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Das Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wir abgewiesen. Der Vorsteher: Fredy Fässler, lic.iur. Regierungspräsident Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 8/8