b) Das Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten ist bei diesem Verfahrensausgang abzuweisen (Art. 98bis VRP). Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/8 Entscheid 1. Der Rekurs von A.___ wird abgewiesen.