d) Eine Gefährdung aufgrund einer Drohung über Facebook ist nicht erstellt. Die Echtheit der Drohung und ein ernsthafter Hintergrund sind nicht dargetan. Mit keinem Wort wird vom vermeintlichen Verursacher eine Begründung für die angebliche Feindschaft geliefert, was gegen einen ernstzunehmenden Hintergrund sprechen dürfte. Sodann galt die angebliche Drohung nicht einzig dem Sohn der Rekurrentin, sondern mehreren Per-