Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 hatte das Migrationsamt das Familiennachzugsgesuch von A.___ abgewiesen, weil die Jahresfrist für den Nachzug des 16-jährigen Sohnes verpasst worden war und keine wichtigen familiären Gründe für einen nachträglichen Nachzug vorlagen. Das Migrationsamt lehnte wichtige familiäre Gründe insbesondere ab, weil seit der Trennung keine wesentlichen Veränderungen der Umstände (vorhandenes Beziehungsnetz) eingetreten seien und die Sicherheitslage (Über-