Gegen diese Verfügung erhob A.___, vertreten durch MLaw Thomas Widmer, mit Eingabe vom 22. September 2020 Rekurs beim Sicherheitsund Justizdepartement mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, auf das Familiennachzugsgesuch einzutreten. Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, beim Gesuch vom 7. September 2020 handle es sich nicht um ein Wiedererwägungsgesuch.