Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 wies das Migrationsamt das Gesuch ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Nachzugsfrist verpasst worden sei und keine wichtigen familiären Gründe für einen nachträglichen Nachzug vorlägen. C.___ lebe seit zwei Jahren freiwillig ohne Mutter wieder in der Heimat, anfänglich bei einer Freundin der Mutter, danach bei der Grossmutter und nun bei einem Onkel.