_, geboren 23. Juni 1967, worauf ihr im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde. Der voreheliche Sohn C.___, geboren 9. September 2003, erhielt zwecks VerbIeibs bei seiner Mutter und dem Stiefvater ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug. Er kehrte per 8. Juli 2018 in seine Heimat zurück, womit seine Aufenthaltsbewilligung erlosch.