Ein weiteres Familiennachzugsgesuch vom September 2020, welches mit einer Bedrohung des Sohnes auf einem Facebook-Profil begründet wurde, behandelte das Migrationsamt als Wiedererwägungsgesuch und trat nicht darauf ein. Der dagegen erhobene Rekurs wurde abgewiesen, weil der Facebook-Auszug allein keine wesentliche Veränderung der Sicherheitslage des Sohnes belegte, zumal auf den sozialen Medien leichthin Behauptungen verbreitet und ein gewisser Anschein erweckt werden können und weder Echtheit noch Ernsthaftigkeit der Drohung dargetan waren. Den Entscheid SJD RDRM.2020.109 finden Sie im angehängten PDF-Dokument.