4. Der Rekurrent stellte in der Rekurseingabe vom 15. September 2020 ein Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme (Aufenthalt während der Dauer des Rekursverfahrens im Kanton St.Gallen) und mit Eingabe vom 3. Dezember 2020 ein Gesuch um Sistierung des Verfahrens zum gleichen Zweck. Vorsorgliche Massnahmen fallen grundsätzlich mit dem instanzenabschliessenden Entscheid in der Hauptsache dahin (BGer 2C_852/2014 vom 2. Oktober 2015 E. 2.2.).