Eine Ehescheidung des Rekurrenten und damit eine Heirat mit C.___ dürfte frühestens im Lauf des Jahres 2021 möglich sein. Allein aus Vorkehren wie Einleitung ehe- und familienrechtlicher Verfahren, der Einschulung von Kindern, dem Liegenschaftserwerb, der Wohnungsmiete, dem Abschluss eines Arbeitsvertrags oder der Geschäftsgründung oder -beteiligung können aber ebenfalls keine Ansprüche im Bewilligungsverfahren abgeleitet werden (Art. 6 Abs. 2 VZAE).