Die bisherige Bewilligung des Rekurrenten im Kanton Thurgau ist bereits seit Oktober 2019 abgelaufen. Solange das Verfahren betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung im Kanton Thurgau nicht abgeschlossen ist und der Rekurrent über keine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügt, kann ein Kantonswechsel nicht bewilligt werden.