d AIG gegeben. Da die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat und – soweit ersichtlich – kein Härtefall vorliegt, besteht kein Anspruch des Rekurrenten mehr auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Die bisherige Bewilligung des Rekurrenten im Kanton Thurgau ist bereits seit Oktober 2019 abgelaufen.