Als der Rekurrent daraufhin in den Kanton St.Gallen zog, schrieb das Migrationsamt Thurgau das Verfahren ab. Die Abschreibungsverfügung vom 27. November 2020 wurde mit Rekurs angefochten; das Verfahren ist pendent. Nach der oberwähnten Rechtsprechung bleibt bei einem Kantonswechsel der alte Kanton, vorliegend also der Kanton Thurgau, für die Verlängerung bzw. den Entzug der Bewilligung zuständig.