Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 3/8 sonen mit einer Aufenthaltsbewilligung ihren Wohnort innerhalb des Kantons, der die Bewilligung erteilt hat, frei wählen. Die Aufenthaltsbewilligung gilt jedoch nur für den Kanton, der sie ausgestellt hat. Möchte eine Person ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen, muss sie nach Art.