1. Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist die Frage, ob das Migrationsamt zurecht nicht auf das Gesuch des Rekurrenten um Kantonswechsel eingetreten ist. Die von Amtes wegen zu prüfenden Rekursvoraussetzungen, Zuständigkeit und Rekursberechtigung wie auch Form- und Fristerfordernisse (Art. 43bis, Art. 45 Abs. 1, Art. 47 und Art. 48 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]) sind erfüllt.