{"Signatur": "SG_DEP_006", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-03-12", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_006_RDRM-2020-108_2021-03-12.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=266&type=1563347022&cHash=25a60ebb10b4bb56d0877a1c0b384880", "Checksum": "e7a8b888d820bed722080d7cf30fdfaa"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:30:35", "Num": ["RDRM.2020.108"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 12.03.2021 RDRM.2020.108"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 37 AIG, Art. 67 VZAE, Art. 8 EMRK. Bei einem Gesuch um Kantonswechsel bleibt der bisherige Wohnkanton für die Verlängerung bzw. den Entzug der bestehenden Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zuständig. Besteht im alten Kanton keine gültige Aufenthaltsbewilligung oder ist ein Verfahren betreffend Entzug der Aufenthaltsbewilligung hängig, so muss der neue Kanton auf ein Gesuch um Kantonswechsel nicht eintreten, ausser es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Art. 8 EMRK gewährt keinen solchen Anspruch, wenn im neuen Kanton (noch) kein gefestigtes Konkubinat vorliegt."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:30:35", "Checksum": "66a0e1aa4b9538829b29244782a88e00", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 12.03.2021 RDRM.2020.108\nRegeste:\nArt. 37 AIG, Art. 67 VZAE, Art. 8 EMRK. Bei einem Gesuch um Kantonswechsel bleibt der bisherige Wohnkanton für die Verlängerung bzw. den Entzug der bestehenden Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zuständig. Besteht im alten Kanton keine gültige Aufenthaltsbewilligung oder ist ein Verfahren betreffend Entzug der Aufenthaltsbewilligung hängig, so muss der neue Kanton auf ein Gesuch um Kantonswechsel nicht eintreten, ausser es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Art. 8 EMRK gewährt keinen solchen Anspruch, wenn im neuen Kanton (noch) kein gefestigtes Konkubinat vorliegt.\n\n c) Die Aufenthaltsbewilligung wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt und kann mit weiteren Bedingungen verbunden werden\n(Art. 33 Abs. 2 AIG). Ausländische Ehegatten von Schweizerinnen und\nSchweizern haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen (Art. 42 Abs. 1\nAIG). Nach Art. 50 Abs. 1 AIG besteht nach Auflösung der Ehe oder der\nFamiliengemeinschaft der Anspruch des Ehegatten auf Erteilung und\nVerlängerung der Aufenthaltsbewilligung weiter, wenn die Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat und eine erfolgreiche Integration besteht (Art. 50 Abs. 1 Bst. a AIG) oder wenn wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen\n(Art. 50 Abs. 1 Bst. b AIG). Nachdem der Rekurrent seine Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug zu seiner Schweizer Ehefrau erhalten hat\nund das Zusammenleben eine mit der Verfügung verbundene Bedingung\nwar, die seit der Trennung im Mai 2019 nicht mehr eingehalten wurde, ist\nder Widerrufsgrund von Art. 62 Abs. 1 Bst. d AIG gegeben. Da die Ehe\nweniger als drei Jahre gedauert hat und – soweit ersichtlich – kein Härtefall vorliegt, besteht kein Anspruch des Rekurrenten mehr auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Die bisherige Bewilligung des Rekurrenten im Kanton Thurgau ist bereits seit Oktober 2019 abgelaufen. Solange\ndas Verfahren betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung\nim Kanton Thurgau nicht abgeschlossen ist und der Rekurrent über keine\ngültige Aufenthaltsbewilligung verfügt, kann ein Kantonswechsel nicht bewilligt werden.\n\n"}