2. Das Migrationsamt wird aufgefordert, auf das Wiedererwägungsgesuch einzutreten. 3. Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr von der Vorinstanz wird verzichtet. 4. Der Kanton (Migrationsamt) entschädigt A.___ ausseramtlich mit Fr. 1'000.– (inkl. Barauslagen). Der Vorsteher: Fredy Fässler, lic.iur. Regierungsrat