Sodann erlosch das Mandat während hängigem Verfahren. Für die anwaltlichen Bemühungen ist eine Entschädigung von Fr. 1'000.– (inklusive Barauslagen) angemessen. Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/8 Entscheid 1. Der Rekurs von A.___ wird gutgeheissen.