Mittlerweile ist der vormalige niedergelassene Ehemann ausgereist und die Ehe geschieden (3. Oktober 2019). Die Rekurrentin kann sich allenfalls auf die «10-Jah- res-Regel» (BGE 144 I 266) berufen. Sie hat eine günstigere Wohnung gemietet und zusätzlich eine Hauswartung übernommen, wodurch höhere Abzahlungen möglich wurden. Das Kreisgericht Y.___ hat ihr mit Verfügung vom 29. Juli 2021 definitive Nachlassstundung gewährt.