Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 5/8 3. Die Rekurrentin hat mit dem Wiedererwägungsgesuch geltend gemacht, sie sei voll erwerbstätig, vom Ehemann getrennt, der in die Heimat zurückkehre, und stehe vor dem Wechsel in eine günstigere Wohnung, wodurch der Schuldenabbau realistisch geworden sei.