vom 8. Oktober 2019 betreffend rechtswidriger Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, einen Arbeitsvertrag für Hauswartung vom 29. Juni 2020 [Nebenerwerb]) und wurden mehrmals Betreibungsauskünfte eingeholt, um eine allfällige negative Entwicklung zu erkennen. N. Am 23. September 2019 verfügte das Konkursamt X.___ die Einstellung des Konkursverfahrens gegen den vormaligen Ehemann.